Lastschriftverfahren am EuGH "verstorben"

Johannes T

Fleißiger Fan
Die Onlinelastschrift war eine der beliebtesten Zahlungsarten im deutschen Onlinehandel, Kunden liebten besonders die bequeme und mehr oder weniger risikofreie Nutzung der Zahlungsmethode.

Nach der Entscheidung müsste nun ein Onlinehändler, sofern er hier in Deutschland die Onlinelastschrift anbietet dieses auch in allen anderen Ländern der EU tun.

Das Problem dabei: Eine Qualifizierte Bonitätsprüfung ist in vielen Ländern nicht umsetzbar. Ein Händler der sich auf diese Risiken nicht einlassen will, kann demnach auch in Deutschland dieses Zahlungsverfahren nicht mehr einsetzen...!

Ein Artikel dazu:

https://t3n.de/news/eugh-urteil-sepa-lastschrift-onlinelastschrift-1195359/

 
Ich nehme an das es noch zu einer Berufung kommen wird, schätze mal das die Online Shops da gegen angehen. 

 
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verwies die Frage zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der in seinem Urteil am Donnerstag die Ansicht des Verbandes bestätigte.
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Urteilsverkündung klar werden – die noch aussteht.
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Wo soll denn eine Berufung geben ? Beim Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte ? Nein arnego, das ist definitiv; die genaue Urteilsbegründung steht noch aus, aber das Urteil ist letztinstanzlich gefallen. Wer nicht von Caracas oder Zürich aus operiert, sondern aus Bonn, hat Pech.

 
Wo soll denn eine Berufung geben ? Beim Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte ? Nein arnego, das ist definitiv; die genaue Urteilsbegründung steht noch aus, aber das Urteil ist letztinstanzlich gefallen. Wer nicht von Caracas oder Zürich aus operiert, sondern aus Bonn, hat Pech.
dazu

Die Entscheidung des Gerichtshofs ist endgültig. Gegen eine Entscheidung oder ein Urteil kann keine Berufung eingelegt werden. Lediglich wenn eine Kammer ein Urteil gefällt hat, steht es den Parteien frei, innerhalb der nächsten drei Monate die Verweisung an die Große Kammer zu beantragen.
Endgültig? So wie ich es lese ich darf man schon appelieren.

Ob die Bonitätsprüfung den Richtern bekannt ist? 

 
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Wo soll denn eine Berufung geben ? Beim Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte ? Nein arnego, das ist definitiv; die genaue Urteilsbegründung steht noch aus, aber das Urteil ist letztinstanzlich gefallen. Wer nicht von Caracas oder Zürich aus operiert, sondern aus Bonn, hat Pech.
Das war auch mein Gedanke....

Vielleicht muss man seine Aktivitäten beziehungsweise seinen aktiven Firmensitz ins nicht- europäische Ausland verlegen.

Denn neben dieser Problematik bestehen ja für einen Shopbetreiber auch noch eine Fülle von anderen massiven Stolpersteinen: Durch das Geoblocking- Verbot MUSS man seine Waren oder Dienstleistungen ja (mit bestimmten Einschränkungen) Europaweit anbieten. Wie soll man denn zum Beispiel die AGB oder Datenschutzerklärung in 17 verschiedenen Landessprachen, juristisch ausgefeilt und korrekt übersetzt, zur Verfügung stellen können? Und dann gibt es ja auch noch die Texte auf der Webseite und möglicherweise Kundenanschreiben die beantwortet werden wollen... Und Abmahnanwälte die sich über jede noch so kleine Ungenauigkeit freudig die Hände reiben....

Oder wie soll ein kleiner Anbieter von Elektrogeräten, wie ich es bin, denn das Recycling von Elektrogeräten von Finnland über Portugal bis Griechenland sicherstellen können? Gut, da gibt es Dienstleister. Aber die wollen regelmäßig bezahlt und mit Zahlen über in Verkehr gebrachte Elektroartikel versorgt werden. Hier überfordert die europäische Regelungswut kleine Anbieter kolossal - Mit der Folge dass dann nur noch Amazon überleben kann / soll?

Selbst die Bundesbahn als "kleiner Laden" scheint ja, wie man aus dem Artikel erfahren kann, schon an ihre Grenzen zu stoßen...

Ich muss mir jetzt einmal anschauen ob und welche Auswirkungen dieses Urteil auf Zahlungen und Zahlungsanbieter wie Klarna oder Paypal haben könnte.

 
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Hier überfordert die europäische Regelungswut kleine Anbieter kolossal - Mit der Folge dass dann nur noch Amazon überleben kann / soll?
Amazon scheint sich darum nicht kümmern zu müssen. Ein Plus für die UK sollten sie es schaffen die EU zu verlassen. 

Den Weg das nur große Firmen diese Chancen haben geht ja nicht nur die EU. Es ist eine natürliche Reaktion da sich gleich gern mit gleich umgibt und wer will schon ein kleiner sein. Die Großen vergeben auch bessere Jobs wenn mal die Wahl nicht so läuft wie geplant. 

 
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